Sozialhummel gGmbH – Die WABE
Mit Datum zum 01.07.2020 wurden Sozialhummel und der Betreuungsservice Rhein Sieg e.V. (BRS e.V.) zu einer Organisation verschmolzen. Die Dienstleistungen des ehemaligen BRS e.V. werden jetzt unter dem Namen: Sozialhummel – die WABE erbracht.
Der neue Name WABE bedeutet:
W ohnen
A ssistenz
B eratung
E ntwicklung
Wir betreuen Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen auf Ihrem Weg zurück in ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben. Wie wir das schaffen? Zusammen mit unseren Klienten! Oberste Priorität hat unser Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“. Ziel ist es, dass unsere Klienten Schritt für Schritt lernen, ihr Leben wieder selbst in die Hand nehmen.
Sozialhummel gGmbH Die WABE arbeitet im Bereich der Ambulanten Eingliederungshilfe in Form von Qualifizierte Assistenz, früher Ambulant Betreutes Wohnen (BeWo). Dabei unterstützen wir Menschen mit einer psychischen, körperlichen und geistigen Behinderung und/oder einer Suchterkrankung.
Der Mensch und sein individueller Hilfebedarf stehen bei uns im Mittelpunkt. Dabei orientieren wir uns individuell und persönlich am Leben des Menschen und den Themen, die für ihn wichtig zu klären sind. Ein respektvolles Miteinander ist für uns ebenso selbstverständlich, wie das Begegnen in einer vertrauensvollen und wertschätzenden Atmosphäre.
Zusammen mit der Abteilung Assistenzdienst für einfach Assistenz von Sozialhummel betreuen wir in diesem Bereich zunehmend auch Menschen mit einer körperlichen Behinderung. Das Beste daran: Unsere Unterstützungswege sind kurz und wir können schnell auf zusätzliche, wichtige Ressourcen wie z.B. Pflege zurückgreifen. Das hilft unseren Klienten und auch uns sehr!
Tätig sind wir übrigens in Bonn, Köln, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Rhein-Sieg Kreis.
Gerne beraten wir Ratsuchende in einem telefonischen Erstgespräch. Auch für unsere Klienten stehen wir bei Fragen jederzeit zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail!
Sozialhummel gGmbH Die WABE
Termine nach Vereinbarung
Speestraße 24, 53840 Troisdorf
Tel: 0228 – 92967875
Fax: 0228 – 92967583
E-Mail: orga@wabe.sozialhummel.de
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr.
Freitags sind wir von 9-13 Uhr für Sie da.
Gerne beraten wir Sie in einem telefonischen Erstgespräch (0228-92967875) oder beantworten Ihre Mail (orga@wabe.sozialhummel.de). Auch für unsere Kunden stehen wir bei Fragen jederzeit gern zur Verfügung.
Was bedeutet Qualifizierte Assistenz?
Die Qualifizierte Assistenz unterstützt Menschen bei dem Versuch, wieder selbstständig und ohne Hilfe die oft hohen Hürden des Alltags zu meistern.
Unsere Zielgruppe
Sie wohnen in einer eigenen Wohnung und das gewohnte, soziale Leben fällt Ihnen schwer? Sie haben das Gefühl, Ihnen wird alles zu viel und Sie benötigen Unterstützung, um ihr gewohntes Leben wieder aufzunehmen? Dann sind wir gerne für Sie da.
Die WABE betreut Menschen mit einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung. Dazu zählt ebenfalls eine Suchterkrankung. Zur unserer Zielgruppe gehören erwachsene Menschen mit einer wesentlichen Behinderung im Sinne des §§ 78, 90, 99,113 SGB IX.
Gegenseitiges Kennenlernen
Dazu möchten wir Sie gerne Kennenlernen! Ein erstes Gespräch findet bestenfalls in Ihrer Wohnung statt, damit wir uns einen Überblick über Ihr Umfeld verschaffen können. Sollte dies nicht möglich sein, treffen wir uns an einem neutralen Ort Ihrer Wahl. Gerne hören wir Ihnen zu, wenn Sie uns Ihre Situation offen und ehrlich schildern. Vertrauen ist hier unser oberstes Gebot – Ihr Vertrauen ist unser Ziel.
Im Erstgespräch werden wir Ihnen die Abläufe – von der Antragstellung beim örtlichen Träger bis hin zur Beschaffung der notwendigen Dokumente – in Ruhe erklären. Nach diesem ersten Gespräch entscheiden wir gemeinsam, ob und inwieweit wir Sie unterstützen können. Auch Sie haben natürlich die Wahl!
Sollte es zu einer Zusammenarbeit kommen, erlauben Sie uns mit der Unterschrift des Betreuungsvertrags und einer von Ihnen unterzeichneten, gegenseitigen Schweigepflichtsentbindung den Austausch von Daten mit allen wichtigen Gesprächsteilnehmern in diesem Prozess (Ärzte, Kostenträger etc.).
Dann erfolgt die gemeinsame Erstellung des BEI-NRW (Bedarfsermittlungsinstrument) für den Antrag beim örtlichen Sozialhilfeträger.
Der BEI-NRW - Der individuelle Hilfeplan
Neben den allgemeinen Angaben zu Ihrer Person sowie den medizinischen und finanziellen Unterlagen, werden wir im BEI-NRW gemeinsam Ihre Ziele und Wünsche erarbeiten und besprechen. Der Fokus liegt auch hier auf Ihrer persönlichen Situation: Wie ist ihre aktuelle Lebenssituation? Was wollen Sie verändern? Welche Wünsche und Ziele haben Sie? Welche Unterstützung benötigen Sie und was möchten Sie erreichen? Das gemeinsame Gespräch über Ihre Ziele steht für uns im Mittelpunkt. Unsere professionellen Mitarbeiter möchten Sie dabei unterstützen, diese Ziele zu erreichen und wieder selbstständig und selbstbestimmt durch das Leben zu gehen. Zusammen mit einer aktuellen fachärztlichen Stellungnahme und weiteren Dokumenten zur Erfassung ihrer finanziellen Situation, wird der BEI-NRW beim Sozialhilfeträger eingereicht.
Unser Leistungsangebot - Qualifizierte Assistenz
Die WABE bietet ambulante Eingliederungshilfe in Form von Qualifizierter Assistenz im Rahmen von §§ 78, 90, 99, 113 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
Die Qualifizierte Assistenz unterstützt Menschen beim dem Versuch, wieder selbstständig und ohne Hilfe die oft hohen Hürden des Alltags zu meistern. Sie versteht sich als ein an Ihrem Bedarf orientiertes und verbindlich vereinbartes Betreuungsangebot, das sich auf ein breites Spektrum an Hilfestellungen im Bereich Wohnen bezieht und der sozialen Integration dient.
Es handelt sich um eine vorwiegend aufsuchende Betreuung und Begleitung.
Ziele des Leistungsangebotes
Die Ziele unserer Klienten sind unsere Ziele: Über die Betreuungsleistungen von der WABE möchten wir Ihnen ein weitgehend selbständiges Leben ermöglichen. Grundlage ist der gemeinsam erarbeitete BEI_NRW, ein individueller Hilfeplan.
Die Leistung hat das Ziel, Ihnen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung eine weitgehend eigenständige Lebensführung, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu eröffnen und zu erhalten.
Mögliche Einzelziele
- Beseitigung, Milderung oder Verhütung von Verschlimmerung einer vorhandenen Behinderung oder deren Folgen
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- eine möglichst selbständige Lebensführung
- eine angemessene Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
- Eingliederung in die Gesellschaft, insbesondere Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft
- Ausübung einer angemessenen Tätigkeit /eines angemessenen Berufs
- Förderung der weitestgehenden Unabhängigkeit von Betreuung
- Erweiterung der Kompetenzen
- Mobilität und Orientierung
- Konflikt- und Krisenbewältigung
Unser QM – Qualitätsmanagement
Mitarbeiterschulungen
In regelmäßigen Abständen werden unsere Mitarbeiter intern weitergebildet und geschult. Hier werden aktuelle Themen erarbeitet und unserer Mitarbeiter auf den neuesten Stand der Entwicklungen und gesetzlichen Grundlagen gebracht. Aber natürlich werden auch Bereiche wie z.B. Kommunikation und Psychotherapie regelmäßig behandelt.
Für unsere Klienten bleiben wir immer auf dem Laufenden!
Fachzirkel:
Jeden Monat findet ein Fachzirkel statt, in dem sich das Team über die positiven aber auch problematischen Betreuungszeiten fachlich intensiv austauscht. Der anonyme, kollegiale Fachaustausch bietet viele Vorteile um Umgang mit unseren Klienten.
Fort- und Weiterbildungsideen finden hier ebenfalls ihren Platz, sei es zur Erstellung des BEI, zum Umgang mit Klienten oder aber auch zu geänderten Gesetzesgrundlagen.
Sie profitieren vom Wissen eines ganzen Teams!
Supervision
Ca. alle sechs Wochen (bei Bedarf auch in kürzeren Intervallen) finden für unsere Betreuer Supervisionssitzungen statt. Neben dem Erfahrungsaustausch unter den Betreuern werden die Betreuungen anonym reflektiert und verbessert.
Im Fokus einer Supervision liegt neben vielen anderen Bereichen zum Beispiel die Beziehung zwischen Betreuer und Betreutem, persönliche Entwicklung, Verhalten und Gefühle, Methodenkompetenz, Qualitätsmanagement, Schnittstellen und Synergien und die Zusammenarbeit im Team.
Jahresgespräche
Qualität ist uns wichtig! Um Sie optimal betreuen zu können, ist Kommunikation ein wichtiger Bestandteil unserer Betreuung. In regelmäßigen Gesprächen werden die gemeinsam vereinbarten Ziele überprüft, neue Ziele für das nächste Jahr definiert und die Zufriedenheit mit Ihrem Betreuer dokumentiert.
Deeskalation
Eine Beschwerdemöglichkeit für Betreute telefonisch und schriftlich ist gegeben. Beschwerden können direkt an die Abteilungsleitung von Sozialhummel Die WABE oder an beschwerde(at)sozialhummel.de gestellt werden.
Die WABE geht Beschwerden unverzüglich nach, deeskaliert und versucht zusammen mit allen Betroffenen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Soweit kein Einvernehmen zu erzielen ist, wird der Sozialhilfeträger informiert.
Finanzierung
Kostenübernahme durch den zuständigen Träger
Der zuständige Träger (z.B. der LVR) finanziert – je nach Betreuungsart und Umfang – die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach
§§ 78, 90, 99, 113 SGB IX. Nach Bewilligung der ambulanten Eingliederungshilfe, rechnet Sozialhummel direkt mit dem LVR ab.
Die Kosten der Unterkunft und des Lebensunterhaltes werden aus eigenen Einkünften oder Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsansprüchen gedeckt. Bitte fragen Sie uns um Rat; Wir helfen auch bei der Antragstellung.
Persönliches Budget
Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass Sie im Rahmen des Persönlichen Budget direkt mit dem LVR abrechnen. Damit können Sie selber entscheiden, welcher Dienst oder welche Person die Hilfe erbringen soll, die Sie zur Erreichung Ihrer Ziele unterstützen soll. Diese Abrechnungsform ist für Sie zeitlich gesehen aufwendiger, da Sie selbst das Budget verwalten und die Ausgaben gegenüber dem LVR belegen müssen.
Grundlage des Persönlichen Budgets ist eine Zielvereinbarung zwischen dem leistungsberechtigten Menschen (Budgetnehmer) und dem oder den Leistungsträger(n) (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt). Sind mehrere Kostenträger beteiligt, spricht man von „trägerübergreifenden Komplexleistung“.
Falls Sie Ihre Leistungen über das Persönliche Budget abdecken möchten, sprechen Sie mit uns. Wir informieren Sie gerne über die exakten Inhalte und unterbreiten Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Privatzahler
Sollte Sie über ein höheres Einkommen verfügen, zahlen Sie die Leistungen als Privatzahler. Gezahlt wird ein fest vereinbarter Stundensatz ohne zusätzliche Anfahrtskosten.
Auch hier beraten wir Sie gerne kostenfrei und unverbindlich.
Einkommen über Freigrenze zählt
Die Einkommensgrenze wird wie folgt berechnet: Zunächst werden vom erzielten Einkommen die Kosten für die damit verbundenen Aufwendungen abgezogen. Das können zum Beispiel Fahrtkosten oder Arbeitsmittel sein.
Dann wird geprüft, ob diese Summe über oder unter der gesetzlich definierten Einkommensgrenze liegt. Liegt das Einkommen unter diesem Betrag, muss keine eigene Kostenbeteiligung geleistet werden. Liegt das Einkommen über dieser Grenze, werden vom übersteigenden Betrag 75 Prozent für eine Kostenbeteiligung gefordert.
Eigenbeitrag erst ab bestimmten Monatseinkommen
Als Nachweis des Einkommen dient der Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres: Im Jahr 2024 wird für die Prüfung das Einkommen und der dazugehörige Einkommenssteuerbescheid aus dem Jahre 2022 benötigt.
Die Einkommensgrenzen sind abhängig von der Einkommensart und verändern sich dynamisch entsprechend der jährlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung. Zusätzlich können je nach Familienstand noch Zuschläge für Partner*innen bzw. für Kinder berücksichtigt werden.
Die untere Grenze liegt 2022 bei einem Jahresbruttoeinkommen von 23.688 Euro – wer 2020 brutto weniger erzielt hat als diese 1.974 Euro monatlich muss 2022 keinen Eigenbeitrag zahlen.
Ihr Vermögen und Erspartes
Freigestellt wird Vermögen in anderthalbfacher Höhe der Bezugsgröße der Sozialversicherung. Für 2024 sind das 63.630 Euro.
Bis zu diesem Betrag sind Ihre Ansparungen geschützt, sofern die Betroffenen nicht gleichzeitig existenzsichernde Leistungen erhalten. Die Vermögensgrenze ist unabhängig von Ihrem Personenstand und der Familiensituation; auch das Partnervermögen wird nicht berücksichtigt.