Sozialhummel gGmbH – Die WABE

Mit Datum zum 01.07.2020 wurden Sozialhummel und der Betreuungsservice Rhein Sieg e.V. (BRS e.V.) zu einer Organisation verschmolzen. Die Dienstleistungen des ehemaligen BRS e.V. werden jetzt unter dem Namen: Sozialhummel – die WABE erbracht.

Der neue Name WABE bedeutet:

W ohnen

A ssistenz

B eratung

E ntwicklung

Wir betreuen Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen auf Ihrem Weg zurück in ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben. Wie wir das schaffen? Zusammen mit unseren Klienten! Oberste Priorität hat unser Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“. Ziel ist es, dass unsere Klienten Schritt für Schritt lernen, ihr Leben wieder selbst in die Hand nehmen.

Sozialhummel gGmbH Die WABE arbeitet im Bereich der Ambulanten Eingliederungshilfe in Form von Qualifizierte Assistenz, früher Ambulant Betreutes Wohnen (BeWo). Dabei unterstützen wir Menschen mit einer psychischen, körperlichen und geistigen Behinderung und/oder einer Suchterkrankung.

Der Mensch und sein individueller Hilfebedarf stehen bei uns im Mittelpunkt. Dabei orientieren wir uns individuell und persönlich am Leben des Menschen und den Themen, die für ihn wichtig zu klären sind. Ein respektvolles Miteinander ist für uns ebenso selbstverständlich, wie das Begegnen in einer vertrauensvollen und wertschätzenden Atmosphäre.

Zusammen mit der Abteilung Assistenzdienst für einfach Assistenz von Sozialhummel betreuen wir in diesem Bereich zunehmend auch Menschen mit einer körperlichen Behinderung. Das Beste daran: Unsere Unterstützungswege sind kurz und wir können schnell auf zusätzliche, wichtige Ressourcen wie z.B. Pflege zurückgreifen. Das hilft unseren Klienten und auch uns sehr!

Tätig sind wir übrigens in Bonn, Köln, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Rhein-Sieg Kreis.

Gerne beraten wir Ratsuchende in einem telefonischen Erstgespräch. Auch für unsere Klienten stehen wir bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail!

Sozialhummel gGmbH Die WABE



Termine nach Vereinbarung
Speestraße 24, 53840 Troisdorf
Tel: 0228 – 92967875
Fax: 0228 – 92967583
E-Mail: orga@wabe.sozialhummel.de

Sie erreichen uns telefonisch:

Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr.
Freitags sind wir von 9-13 Uhr für Sie da.

Gerne beraten wir Sie in einem telefonischen Erstgespräch (0228-92967875) oder beantworten Ihre Mail (orga@wabe.sozialhummel.de). Auch für unsere Kunden stehen wir bei Fragen jederzeit gern zur Verfügung.

Unser Leistungsangebot - Qualifizierte Assistenz

Die WABE bietet ambulante Eingliederungshilfe in Form von Qualifizierter Assistenz im Rahmen von §§ 78, 90, 99, 113 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).

Die Qualifizierte Assistenz unterstützt Menschen beim dem Versuch, wieder selbstständig und ohne Hilfe die oft hohen Hürden des Alltags zu meistern. Sie versteht sich als ein an Ihrem Bedarf orientiertes und verbindlich vereinbartes Betreuungsangebot, das sich auf ein breites Spektrum an Hilfestellungen im Bereich Wohnen bezieht und der sozialen Integration dient.

Es handelt sich um eine vorwiegend aufsuchende Betreuung und Begleitung.

Ziele des Leistungsangebotes

Die Ziele unserer Klienten sind unsere Ziele: Über die Betreuungsleistungen von der WABE möchten wir Ihnen ein weitgehend selbständiges Leben ermöglichen. Grundlage ist der gemeinsam erarbeitete BEI_NRW, ein individueller Hilfeplan.

Die Leistung hat das Ziel, Ihnen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung eine weitgehend eigenständige Lebensführung, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu eröffnen und zu erhalten.

Mögliche Einzelziele

  • Beseitigung, Milderung oder Verhütung von Verschlimmerung einer vorhandenen Behinderung oder deren Folgen
  • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
  • eine möglichst selbständige Lebensführung
  • eine angemessene Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
  • Eingliederung in die Gesellschaft, insbesondere Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft
  • Ausübung einer angemessenen Tätigkeit /eines angemessenen Berufs
  • Förderung der weitestgehenden Unabhängigkeit von Betreuung
  • Erweiterung der Kompetenzen
  • Mobilität und Orientierung
  • Konflikt- und Krisenbewältigung

Finanzierung
Kostenübernahme durch den zuständigen Träger

Der zuständige Träger (z.B. der LVR) finanziert – je nach Betreuungsart und Umfang – die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach
§§ 78, 90, 99, 113 SGB IX. Nach Bewilligung der ambulanten Eingliederungshilfe, rechnet Sozialhummel direkt mit dem LVR ab.

Die Kosten der Unterkunft und des Lebensunterhaltes werden aus eigenen Einkünften oder Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsansprüchen gedeckt. Bitte fragen Sie uns um Rat; Wir helfen auch bei der Antragstellung.

Persönliches Budget

Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass Sie im Rahmen des Persönlichen Budget direkt mit dem LVR abrechnen. Damit können Sie selber entscheiden, welcher Dienst oder welche Person die Hilfe erbringen soll, die Sie zur Erreichung Ihrer Ziele unterstützen soll. Diese Abrechnungsform ist für Sie zeitlich gesehen aufwendiger, da Sie selbst das Budget verwalten und die Ausgaben gegenüber dem LVR belegen müssen.

Grundlage des Persönlichen Budgets ist eine Zielvereinbarung zwischen dem leistungsberechtigten Menschen (Budgetnehmer) und dem oder den Leistungsträger(n) (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt). Sind mehrere Kostenträger beteiligt, spricht man von „trägerübergreifenden Komplexleistung“.

Falls Sie Ihre Leistungen über das Persönliche Budget abdecken möchten, sprechen Sie mit uns. Wir informieren Sie gerne über die exakten Inhalte und unterbreiten Ihnen ein entsprechendes Angebot.

Privatzahler

Sollte Sie über ein höheres Einkommen verfügen, zahlen Sie die Leistungen als Privatzahler. Gezahlt wird ein fest vereinbarter Stundensatz ohne zusätzliche Anfahrtskosten.

Auch hier beraten wir Sie gerne kostenfrei und unverbindlich.

Einkommen über Freigrenze zählt

Die Einkommensgrenze wird wie folgt berechnet: Zunächst werden vom erzielten Einkommen die Kosten für die damit verbundenen Aufwendungen abgezogen. Das können zum Beispiel Fahrtkosten oder Arbeitsmittel sein.

Dann wird geprüft, ob diese Summe über oder unter der gesetzlich definierten Einkommensgrenze liegt. Liegt das Einkommen unter diesem Betrag, muss keine eigene Kostenbeteiligung geleistet werden. Liegt das Einkommen über dieser Grenze, werden vom übersteigenden Betrag 75 Prozent für eine Kostenbeteiligung gefordert.

Eigenbeitrag erst ab bestimmten Monatseinkommen

Als Nachweis des Einkommen dient der Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres: Im Jahr 2024 wird für die Prüfung das Einkommen und der dazugehörige Einkommenssteuerbescheid aus dem Jahre 2022 benötigt.

Die Einkommensgrenzen sind abhängig von der Einkommensart und verändern sich dynamisch entsprechend der jährlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung. Zusätzlich können je nach Familienstand noch Zuschläge für Partner*innen bzw. für Kinder berücksichtigt werden.

Die untere Grenze liegt 2022 bei einem Jahresbruttoeinkommen von 23.688 Euro – wer 2020 brutto weniger erzielt hat als diese 1.974 Euro monatlich muss 2022 keinen Eigenbeitrag zahlen.

Ihr Vermögen und Erspartes

Freigestellt wird Vermögen in anderthalbfacher Höhe der Bezugsgröße der Sozialversicherung. Für 2024 sind das 63.630 Euro.

Bis zu diesem Betrag sind Ihre Ansparungen geschützt, sofern die Betroffenen nicht gleichzeitig existenzsichernde Leistungen erhalten. Die Vermögensgrenze ist unabhängig von Ihrem Personenstand und der Familiensituation; auch das Partnervermögen wird nicht berücksichtigt.