Pädagogische Unterstützung – Selbstbestimmt den Alltag meistern

Hilfe zur Selbsthilfe – Die WABE

Wir unterstützen Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben im eigenen Zuhause. Oberste Priorität hat unser Motto Hilfe zur Selbsthilfe. Dabei steht Die WABE für:

W ohnen

A ssistenz

B eratung

E ntwicklung

Schwerpunkt unserer Unterstützung

Unser Schwerpunkt liegt in der pädagogischen Unterstützung. Gemeinsam mit Ihnen reflektieren wir Ihre aktuelle Lebenssituation und definieren Ziele, die Sie in Zusammenarbeit mit unseren Fachkräften erreichen können. Dabei sind kleine Schritte oft schon ein großer Start!

Unabhängig von der Art Ihrer Behinderung ist es unser Bestreben, Ihnen eine weitgehend eigenständige Lebensführung zu ermöglichen. Die Gestaltung einer Tagesstruktur und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sind dabei ebenso im Fokus wie Ihre Gesundheit und finanzielle Sicherheit. Ein Aspekt dieser Sicherheit ist die Refinanzierung unserer Arbeit durch den zuständigen Kostenträger. Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei der Antragstellung und der Einreichung der notwendigen Dokumente.

Zusammen mit dem Assistenzdienst von Sozialhummel betreuen wir in diesem Bereich zunehmend auch Menschen mit einer körperlichen Behinderung. Das Beste daran: Unsere Unterstützungswege sind kurz und wir können schnell auf zusätzliche, wichtige Ressourcen wie z.B. Pflege zurückgreifen. Das hilft unseren Klienten und auch uns sehr!

Sie finden bei der WABE ein engagiertes Team, das Sie empathisch und professionell berät, entlastet und unterstützt. Vertrauen und eine offene Kommunikation sind die Basis unserer Zusammenarbeit.

Tätig sind wir in Bonn, Köln, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis.

Melden Sie sich gerne bei uns!

Wir beraten Sie in einem telefonischen Erstgespräch oder beantworten Ihre Mail. Auch für unsere Kunden stehen wir bei Fragen jederzeit gern zur Verfügung.

Unser Leistungsangebot - Qualifizierte Assistenz

Die WABE bietet ambulante Eingliederungshilfe in Form von Qualifizierter Assistenz im Rahmen von §§ 78, 90, 99, 113 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).

Die Qualifizierte Assistenz unterstützt Menschen beim dem Versuch, wieder selbstständig und ohne Hilfe die oft hohen Hürden des Alltags zu meistern. Sie versteht sich als ein an Ihrem Bedarf orientiertes und verbindlich vereinbartes Betreuungsangebot, das sich auf ein breites Spektrum an Hilfestellungen im Bereich Wohnen bezieht und der sozialen Integration dient.

Es handelt sich um eine vorwiegend aufsuchende Betreuung und Begleitung.

Ziele des Leistungsangebotes

Die Ziele unserer Klienten sind unsere Ziele: Über die Betreuungsleistungen von der WABE möchten wir Ihnen ein weitgehend selbständiges Leben ermöglichen. Grundlage ist der gemeinsam erarbeitete BEI_NRW, ein individueller Hilfeplan.

Die Leistung hat das Ziel, Ihnen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung eine weitgehend eigenständige Lebensführung, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu eröffnen und zu erhalten.

Mögliche Einzelziele

  • Beseitigung, Milderung oder Verhütung von Verschlimmerung einer vorhandenen Behinderung oder deren Folgen
  • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
  • eine möglichst selbständige Lebensführung
  • eine angemessene Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
  • Eingliederung in die Gesellschaft, insbesondere Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft
  • Ausübung einer angemessenen Tätigkeit /eines angemessenen Berufs
  • Förderung der weitestgehenden Unabhängigkeit von Betreuung
  • Erweiterung der Kompetenzen
  • Mobilität und Orientierung
  • Konflikt- und Krisenbewältigung

Finanzierung

Kostenübernahme durch den zuständigen Träger

Der zuständige Träger (z.B. der LVR) finanziert – je nach Betreuungsart und Umfang – die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach
§§ 78, 90, 99, 113 SGB IX. Nach Bewilligung der ambulanten Eingliederungshilfe, rechnet Sozialhummel direkt mit dem LVR ab.

Die Kosten der Unterkunft und des Lebensunterhaltes werden aus eigenen Einkünften oder Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsansprüchen gedeckt. Bitte fragen Sie uns um Rat; Wir helfen auch bei der Antragstellung.

Persönliches Budget

Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass Sie im Rahmen des Persönlichen Budget direkt mit dem LVR abrechnen. Damit können Sie selber entscheiden, welcher Dienst oder welche Person die Hilfe erbringen soll, die Sie zur Erreichung Ihrer Ziele unterstützen soll. Diese Abrechnungsform ist für Sie zeitlich gesehen aufwendiger, da Sie selbst das Budget verwalten und die Ausgaben gegenüber dem LVR belegen müssen.

Grundlage des Persönlichen Budgets ist eine Zielvereinbarung zwischen dem leistungsberechtigten Menschen (Budgetnehmer) und dem oder den Leistungsträger(n) (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt). Sind mehrere Kostenträger beteiligt, spricht man von „trägerübergreifenden Komplexleistung“.

Falls Sie Ihre Leistungen über das Persönliche Budget abdecken möchten, sprechen Sie mit uns. Wir informieren Sie gerne über die exakten Inhalte und unterbreiten Ihnen ein entsprechendes Angebot.