Persönliches Budget

Sozialleistungen, z.B. Eingliederungshilfe, Leistungen zur Teilhabe und Hilfe zur Pflege, können auch in Form eines persönlichen Budgets erbracht werden. Diese Leistungen werden dann vom Kostenträger nicht als Sachleistung, sondern als Geldleistung erbracht. Der Budgetempfänger kümmert sich dann eigenverantwortlich darum, dass mit diesem persönlichen Budget die Leistungen beschafft werden, beispielsweise kauft er sich die Leistungen zur Eingliederungshilfe über eine geeignete Person im Rahmen eines Minijobs selbst ein.

Sozialhummel gGmbH unterstützt bei der Antragstellung des Persönlichen Budgets und kann auch die erforderlichen Leistungen erbringen, z.B. als Leistungsanbieter und unterstützt auch bei Bedarf bei der Budgetassistenz im Dienstleistungsmodell. Die Budgetassistenz ist die Verwaltung des Persönlichen Budgets (Planung, Kostenkalkulation, Abführung von Lohnnebenkosten usw.).

Auf die Leistungserbringung in Form eines Persönlichen Budgets haben Menschen mit einer wesentlichen Behinderung einen Rechtsanspruch. Sozialhummel unterstützt die Budgetnehmer dabei, ihre Ansprüche bei den verschiedenen Kostenträgern durchzusetzen.