Das Persönliche Budget ist ein zentrales Instrument der Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung. Seit 2008 besteht ein verbindlicher Rechtsanspruch auf diese Leistungsform, wenn ein Anspruch auf Teilhabeleistungen besteht und Leistungsberechtigte diese Form wählen.
Dieser Anspruch ist eine wichtige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und ein wesentlicher Bestandteil der Reform der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz.
Aktuelle politische Diskussionen über eine erneute Reform der Eingliederungshilfe lassen jedoch befürchten, dass zentrale Errungenschaften dieser Reform wieder zurückgenommen werden könnten.
Über Umwege könnte das Persönliche Budget massiv eingeschränkt werden – faktisch droht sogar die Abschaffung des Rechtsanspruchs.
Die Folgen wären gravierend:
- weniger Selbstbestimmung
- weniger Wahlfreiheit
- ein Rückschritt in der Behindertenpolitik
Damit würden rund 25 Jahre Fortschritt gefährdet. Für viele Menschen bedeutet das Persönliche Budget die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben – genau das steht jetzt auf dem Spiel.
👉 Weitere Informationen zu den Hintergründen und möglichen Folgen sind in der Petition beschrieben.
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