Beratungsbüro für Menschen mit Behinderung und Angehörige​​

Individuelle, professionelle und unabhängige Beratung

Sozialhummel unterstützt Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen dabei, ihr selbstbestimmtes Leben und Wohnen zu gestalten. Auch Angehörige können sich mit ihren Fragen an uns wenden.

Unsere Berater informieren unabhängig von Trägern und Leistungsanbietern. Wir bieten deutschlandweit Beratung an – vertraulich, unabhängig von Weltanschauung und Religion und bei Bedarf auch anonym.

Beratung auf Augenhöhe – Peer Counseling

Wir legen besonderen Wert auf Peer Counseling, also Beratung von Betroffenen für Betroffene. Dank der eigenen Erfahrungen unserer Berater als Menschen mit Behinderung können sie die spezifischen Herausforderungen und Lebensumstände sehr gut verstehen und nachvollziehen. Durch ihre persönlichen Erlebnisse mit Abhängigkeiten von Hilfen, Organisationen und Kostenträgern sind unsere Peer-Berater in der Lage Ratsuchende auf Augenhöhe zu unterstützen.

Unsere Beratungsschwerpunkte

Die (Peer-)Berater von Sozialhummel engagieren sich für Ihr selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit. Wir beraten Sie zu den folgenden Themen:

  • Eingliederungshilfe
  • Assistenzleistungen
  • Leben mit Persönlicher Assistenz
  • Persönliches Budget
  • Pflege

Dabei unterstützen wir Sie bei Fragen zu Kosten, Finanzierung und Antragstellung. Unsere Experten setzen sich persönlich und nachdrücklich für Ihre Rechte ein.

Kontaktieren Sie uns - Wir sind für Sie da

Haben Sie Fragen zu den Themen Eingliederungshilfe, Assistenzleistungen oder Persönliches Budget? Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben. Unsere Berater stehen Ihnen deutschlandweit zur Verfügung und unterstützen Sie gerne.

So erreichen Sie unser Beratungsbüro

Eingliederungshilfe: Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben

Was ist Eingliederungshilfe? 

Die Eingliederungshilfe bietet Menschen mit Behinderung umfassende Unterstützung, um ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie fördert die Teilhabe an Bildung, Arbeit und sozialen Kontakten und unterstützt bei der medizinischen Rehabilitation. Die Leistungen zur sozialen Teilhabe umfassen Hilfe im Wohnumfeld, Angebote zur Freizeitgestaltung, heilpädagogische Leistungen und Mobilitätshilfen. Zu diesen Leistungen gehören auch Assistenzangebote, die Menschen dabei unterstützen, ihr Leben eigenständig und nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten, wie in § 78 des SGB IX geregelt. Mehr Informationen zur Persönlichen Assistenz

Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe? 

Eingliederungshilfe steht allen Menschen mit Behinderung zu – unabhängig vom Pflegegrad oder dem Ausmaß der Behinderung.

Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht, wenn die gleichberechtigte Teilnahme an der Gesellschaft aufgrund einer wesentlichen Behinderung eingeschränkt ist. Ob eine Behinderung als wesentlich gilt, hängt davon ab, inwieweit sie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt.

Leistungen im Überblick

Die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe können sowohl als Sachleistung oder als Geldleistung in Form eines Persönlichen Budgets gewährt werden, je nachdem, was individuell benötigt wird. Weitere Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie hier. Mehr Informationen zum Persönlichen Budget

Rechtliche Grundlagen

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Eingliederungshilfe als Sozialleistung fest im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) verankert. Der Anspruch auf Assistenzleistungen, die ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben ermöglichen, ist in §78 SGB IX geregelt.

 

Pflegeberatung und Pflegeberatungpflichteinsätze §37.3 SGB IX

Sozialhummel unterstützt bei der Pflegeberatung, bei der Erlangung eines Pflegegrades und berät zu Hilfsmitteln.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Sozialhummel ist anerkannter Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen gem. §45b SGB XI. Sozialhummel erfüllt die Voraussetzungen für einen Helferinnen- und Helferkreis zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich und für eine Agentur zur Beratung und Vermittlung von Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige und der sie Pflegenden im Sinne der HBPfVO (Nr. 2 und 6).
Betreuungs- und Entlastungleistungen sind Angebote, in denen freiwillige und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter fachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen.