Zum Jahresbeginn sind die Beträge für die meisten Pflegeleistungen um 4,5 % gestiegen. Nachfolgend geben wir Ihnen eine kurze Übersicht über die alten und neuen Beträge einiger Leistungen:
Pflegegeld:
Pflegegrad 2: von 332 Euro auf 347 Euro
Pflegegrad 3: von 573 Euro auf 599 Euro
Pflegegrade 4: von 765 Euro auf 800 Euro
Pflegegrad 5: von 947 auf 990 Euro
Pflegesachleistung:
Pflegegrad 2: von 761 Euro auf 796 Euro
Pflegegrad 3: von 1.432 Euro auf 1.497 Euro
Pflegegrade 4: von 1.778 Euro auf 1.859 Euro
Pflegegrad 5: von 2.200 Euro auf 990 Euro
Entlastungsbetrag:
Pflegegrad 1 bis 5: von 125 Euro auf 131 Euro
Verhinderungspflege:
Pflegegrad 1 bis 5: von 1.612 Euro auf 1.685 Euro
Kurzzeitpflege:
Pflegegrad 1 bis 5: von 1.774 Euro auf 1.854 Euro
Pflegehilfsmittel:
Höchstbetrag von 40 Euro auf 42 Euro
Hier gibt es eine Tabelle vom Bundesgesundheitsministerium mit den Leistungsbeträgen.