Persönliches Budget - Geld statt Sachleistung

Alle Leistungen zur Teilhabe und Hilfen zur Pflege können Sie auch in Form eines Persönlichen Budgets erhalten. Das heißt, die Leistungen werden vom Kostenträger nicht als Sachleistung, sondern als Geldleistung = Persönliches Budget erbracht. Sie als Budgetempfänger kümmern sich dann eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt darum, dass mit diesem Geld die Leistungen beschafft werden, die Sie benötigen.
Auf die Leistungserbringung in Form eines Persönlichen Budgets haben Menschen mit einer wesentlichen Behinderung einen Rechtsanspruch

Sozialhummel unterstützt Sie beim Persönlichen Budget

Unsere (Peer-)Berater informieren Sie über die Möglichkeiten des Persönlichen Budgets. Wir unterstützen bei der Antragsstellung und helfen, Ihre Ansprüche bei den verschiedenen Kostenträgern durchzusetzen.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen und Ihnen mit Rat und Tat zu Seite zu stehen.

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Experten-Gespräch: Persönliches Budget Chancen und Risiken

Das Persönliche Budget ist für Menschen mit Behinderung ein sehr wichtiges Thema. Es ermöglicht den Betroffenen die sogenannte Persönliche Assistenz im Arbeitgeber- oder Dienstleistungsmodell zu organisieren.  Welche Vor- und Nachteile diese beiden Modelle haben erläutern Silke Horn und Uwe Stegemann im Interview mit Volker Neumann auf der Reha Care in Düsseldorf 2023.

Der Weg zu Ihrem Persönlichen Budget – Schritt für Schritt

Erstberatung

Bei der Erstberatung stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Berater grob fest, in welchen Bereichen Sie Unterstützung benötigen (Pflege, Teilhabe, Mobilität etc.).

Danach kann der Berater Ihnen individuell die Möglichkeiten für Ihre Probleme vorstellen, um die passende Hilfe für Sie zu finden.

Im nächsten Schritt wird besprochen, wer die Kosten für Ihren erforderlichen Hilfebedarf übernehmen kann. Hierbei wird nun auch geprüft, ob z.B. das Persönliche Budget oder Sachleistungen für Sie geeignet sind und wo diese Leistungen beantragt werden.

Weiterhin wird Ihnen der gesamte Vorgang für die Beantragung verständlich erklärt.

Bedarfsermittlung

Hier wird festgehalten, was Sie selbst können und wo sie Probleme haben. Dazu führt Ihr Berater ein Interview mit Ihnen und stellt Fragen zu verschiedenen Bereichen (Leben, Wohnen, Arbeiten, Partnerschaft etc.)  So wird der Bedarf an Unterstützungsleistungen ermittelt.

Antragsstellung

Jetzt können Sie gemeinsam mit Ihrem Berater einen Antrag schreiben und alle notwendigen Unterlagen zusammenstellen. Danach senden Sie diesen Antrag an den Kostenträger, der für Sie zuständig ist und dem Sie vertrauen.

Was passiert dann?

Der Kostenträger hat jetzt 2 Wochen Zeit, um zu prüfen, ob er für Sie zuständig ist. Ist er es nicht, muss er den Antrag an einen anderen zuständigen Kostenträger weiterreichen.

Dieser Kostenträger kontaktiert nun alle Stellen, die Sie unterstützen sollen und klärt mit diesen bereits einige wichtige Dinge. Anschließend werden alle Beteiligten zu einer Teilhabe-/Gesamtplankonferenz eingeladen. Hier können Sie Ihren Berater mitnehmen, damit er Sie unterstützt.

In der Teilhabe-/Gesamtplankonferenz sitzen einige Fachpersonen, die mit Ihnen beraten, ob diese Hilfen für Sie richtig und ausreichend sind. Diese Fachpersonen entscheiden, wieviel Unterstützung Sie erhalten. Im Anschluss an das Gespräch bekommen Sie eine Zielvereinbarung, in der festgehalten ist, was bei der Konferenz vereinbart wurde. Diese Zielvereinbarung dient als Vertrag. Wenn Sie mit dem Inhalt des Vertrags einverstanden sind, unterschreiben Sie ihn.

Jetzt haben Sie das Persönliche Budget!

Ihr Berater bei Sozialhummel unterstützt Sie gerne bei der Ausgestaltung ihres Persönliches Budgets.

Infomaterial Persönliches Budget

Infomaterial finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a722-persoenliches-budget-broschuere.html