Persönliche Assistenz - Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben
Selbstbestimmung und Unabhängigkeit sind zentrale Anliegen vieler Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen. Entsprechend wächst die Nachfrage nach individueller Unterstützung und Persönlicher Assistenz, die es ermöglicht, den Alltag nach eigenen Wünschen zu gestalten. Doch was versteht man unter Persönlicher Assistenz und wie kann sie umgesetzt werden?
Was ist Persönliche Assistenz?
Persönliche Assistenz bezeichnet die individuelle Unterstützung, die Menschen mit Behinderungen im Alltag erhalten. Diese Unterstützung kann in verschiedenen Lebensbereichen stattfinden, zum Beispiel bei der Körperpflege, der Haushaltsführung, der Mobilität oder bei beruflichen und gesellschaftlichen Aktivitäten. Der entscheidende Unterschied zu anderen Formen der Pflege und Betreuung liegt darin, dass die assistierte Person selbstbestimmt über die Art und Weise der Unterstützung entscheidet.
Organisation der Persönlichen Assistenz – Zwei Modelle im Vergleich
Es gibt zwei verschiedene Modelle für die Organisation der Persönlichen Assistenz: das Arbeitgebermodell und das Dienstleistungsmodell. Diese Modelle unterscheiden sich vor allem darin, wer als rechtlicher Arbeitgeber der Assistenten fungiert. Sie haben unterschiedliche Anforderungen und Vorteile.
Das Arbeitgebermodell
Im Arbeitgebermodell übernehmen Sie selbst die Rolle des Arbeitgebers für Ihre Persönlichen Assistenten. Das bedeutet, Sie sind für alle anfallenden Aufgaben verantwortlich, die mit der Anstellung verbunden sind, wie z.B. die Auswahl, Anstellung und Verwaltung der Assistenten. Aber auch die Erstellung von Dienstplänen, Einhaltung von rechtlichen Verpflichtungen gehören zu Ihren Aufgaben.
Vorteile:
- Hohe Flexibilität und Entscheidungsfreiheit
- Direkte Entscheidungskompetenz (z.B. Auswahl und Arbeitszeiten der Assistenten)
Herausforderungen:
- Hohe Flexibilität und Entscheidungsfreiheit
- Arbeitsrechtliche Verpflichtungen (Haftung)
- Hohe Eigenverantwortung, insbesondere bei rechtlichen und organisatorischen Aufgaben
Welches Modell passt zu Ihnen?
Die Wahl des passenden Modells hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und den verfügbaren Ressourcen ab. Wer Eigenverantwortung und hohe Entscheidungsfreiheit sucht, könnte vom Arbeitgebermodell profitieren. Wer jedoch Entlastung bei der Verwaltung und von den rechtlichen Verpflichtungen wünscht, ist mit dem Dienstleistungsmodell besser beraten.
Das Dienstleistungsmodell
Beim Dienstleistungsmodell wird die Persönliche Assistenz über einen externen Dienstleister organisiert. Der Dienstleister fungiert als rechtlicher Arbeitgeber der Assistenten und übernimmt alle administrativen Aufgaben wie Personalverwaltung und Lohnabrechnung. Er kümmert sich um Stellenausschreibungen, Dienstpläne etc.
Vorteile:
- Kaum Verwaltungsaufwand für Sie
- Mehr Zeit für sich, da organisatorische und rechtliche Pflichten vom Dienstleister übernommen werden
Herausforderungen:
- Keine direkte Weisungsbefugnis, sondern Abstimmung mit Dienstleister
Unterstützung durch Sozialhummel
Sozialhummel bietet umfassende Unterstützung für beide Assistenzmodelle:
- Beratung: Unsere (Peer-) Berater beraten Sie zu Themen wie Leben mit Persönlicher Assistenz, Persönliches Budget, Arbeitgebermodell vs. Dienstleistungsmodell. Zum Beratungsbüro
- Assistenzdienstleister: Wir sind Assistenzdienstleister und unterstützen bei der Antragstellung des Persönlichen Budget, stellen gemeinsam mit Ihnen das passende Assistenzteam zusammen, übernehmen die administrativen Aufgaben und rechtlichen Verpflichtungen rund um die Persönliche Assistenz. Zum Assistenzdienst
- Budgetassistenz: Entscheiden Sie sich für das Arbeitgebermodell, können wir Sie bei spezifischen Bereichen unterstützen wie beispielsweise bei der Beantragung und der Verwaltung des Persönlichen Budgets (Planung, Kostenkalkulation, Abführung von Lohnkosten usw.)
- Sozialhummel-Akademie: Die Akademie bietet Online-Kurse zu Themen wie das Arbeitgebermodell, Verwaltung des Persönlichen Budgets und rechtliche Grundlagen. Zur Akademie
Kontaktieren Sie uns - Wir sind für Sie da
Möchten Sie mehr über unseren Assistenzdienst erfahren oder haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen und Ihnen mit Rat und Tat zu Seite zu stehen.
So erreichen Sie uns:
Budgetassistenz Nord – Unser Kooperationspartner
Wir freuen uns über die Kooperation und Zusammenarbeit mit dem Beratungsanbieter Budgetassistenz Nord für die Regionen Lübeck, Kreis Stormarn, Bad Segeberg, Ostholstein und Hamburg.
Für eine gleichberechtigte Teilhabe für ALLE Menschen. Budgetassistenz Nord ist der erste Ansprechpartner im Norden und berät Sie zum Persönlichen Budget mit Budgetassistenz nach § 29 SGB IX unverbindlich und kostenlos.
Sie brauchen Unterstützung im Alltag, in der Freizeit, im Beruf oder in der Ausbildung? Sie möchten ein selbstbestimmtes Leben führen und sich ein eigenes Netzwerk an Assistenten aufbauen? Dann ist Budgetassistenz Nord die Richtige für Sie.
Anforderungen bei Persönlicher Assistenz im Arbeitgebermodell
Personalkompetenz
Als Mensch mit Behinderung, der auf Assistenz angewiesen ist, muss aufgrund seiner Beeinträchtigung eine stark eingeschränkte Privatsphäre in Kauf genommen werden.
Das Arbeitgebermodell ermöglicht, sich die Pflegeperson seines Vertrauens aussuchen und anstellen zu können. Oftmals spielt hier auch der Wunsch nach einer gleichgeschlechtlichen Assistenz eine große Rolle. Da der Assistenznehmer mit seinen Mitarbeitern einen Arbeitsvertrag eingeht, hat er auch die sogenannte Weisungsbefugnis bzw. das Direktionsrecht. Selbstverständlich ist der Arbeitgeber mit Behinderung verpflichtet, alle gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, wie z. B. Arbeitszeitregelungen, Arbeitssicherheit, Anmeldung als Betrieb, Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, pünktliche Gehaltszahlungen etc.
Hier kann ein Steuerbüro unterstützend zur Seite stehen.
Anleitungskompetenz
Jeder Mensch mit Behinderung ist Experte in eigener Sache und wird selbst am besten über sich und seinen Körper und seine Wünsche und Vorstellungen Bescheid wissen. Die Mitarbeiter werden vom Arbeitgeber eigenständig auf die persönlichen Bedürfnisse geschult und eingearbeitet. Eine Fremdbestimmung oder Bevormundung durch Dritte ist somit ausgeschlossen.
Organisationskompetenz
Der Arbeitgeber mit Behinderung sollte in der Lage sein – bei Bedarf auch mit Unterstützung unabhängiger Berater – Dienstpläne erstellen zu können und Ausfälle bei Krankheit oder Urlaub organisatorisch auffangen zu können. Auch ein spontaner Urlaub ist bei guter Organisation jederzeit möglich.
Finanzkompetenz
Für eine dauerhaft korrekte Umsetzung des Arbeitgebermodells müssen nicht nur die Grundzüge der Abrechnungsmodalitäten bekannt sein. Es ist wichtig zu wissen, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Lohnsteuer und Sozialversicherungs-beiträge abzuführen hat. Schon beim Antrag auf das Arbeitgebermodell muss eine Kalkulation vorgelegt werden, wie hoch die Kosten für die ambulante Versorgung sein werden. Wer sich das nicht zutraut oder den Arbeitsaufwand scheut, kann sich an ein Lohnsteuer- oder Steuerbüro wenden und dieses damit beauftragen. Die Abrechnungen und Dokumentationen für die jeweiligen Kostenträger erstellt in der Regel der behinderte Arbeitgeber selbst. Auch hier unterstützen bei Bedarf entsprechende Beratungsstellen.