Das bieten wir Dir
- Bezahlung in Anlehnung an den TVÖD-P
Ab dem 01.03.2024 beträgt der Mindeststundenlohn 16,08 Euro (je nach Qualifikation und Betriebszugehörigkeit auch mehr)
- Zeitzuschläge:
Nachtzuschlag (21 bis 6 Uhr): 20%
Samstag (13 bis 21 Uhr): 25%
Sonntag: 25%
Vorfeiertag: 35% (z.B. Heiligabend und Silvester ab 6 Uhr)
Feiertag: 135%
Zuschläge gelten auch während Urlaub und Krankheit (auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate)
- Vergütung von Bereitschaftsdienst
- Weihnachtsgeld
- Jahresarbeitszeitkonto
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebliche Krankenversicherung
- Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der gemeinsamen Dienstplanung
- E-Bike-Leasing über Gehaltsumwandlung