Das bieten wir Dir

  • Bezahlung in Anlehnung an den TVÖD-P

Ab dem 01.03.2024 beträgt der Mindeststundenlohn 16,08 Euro (je nach Qualifikation und Betriebszugehörigkeit auch mehr)

  • Zeitzuschläge:

Nachtzuschlag (21 bis 6 Uhr): 20%
Samstag (13 bis 21 Uhr): 25%
Sonntag: 25%
Vorfeiertag: 35% (z.B. Heiligabend und Silvester ab 6 Uhr)
Feiertag: 135%
Zuschläge gelten auch während Urlaub und Krankheit (auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate)

  • Vergütung von Bereitschaftsdienst
  • Weihnachtsgeld
  • Jahresarbeitszeitkonto
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebliche Krankenversicherung
  • Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der gemeinsamen Dienstplanung
  • E-Bike-Leasing über Gehaltsumwandlung