Beratungsbüro für Menschen mit Behinderung und Angehörige

Individuelle, professionelle und unabhängige Beratung
Sozialhummel unterstützt Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen dabei, ihr selbstbestimmtes Leben und Wohnen zu gestalten. Auch Angehörige können sich mit ihren Fragen an uns wenden.
Unsere Berater informieren unabhängig von Trägern und Leistungsanbietern. Wir bieten deutschlandweit Beratung an – vertraulich, unabhängig von Weltanschauung und Religion und bei Bedarf auch anonym.
Beratung auf Augenhöhe – Peer Counseling
Wir legen besonderen Wert auf Peer Counseling, also Beratung von Betroffenen für Betroffene. Dank der eigenen Erfahrungen unserer Berater als Menschen mit Behinderung können sie die spezifischen Herausforderungen und Lebensumstände sehr gut verstehen und nachvollziehen. Durch ihre persönlichen Erlebnisse mit Abhängigkeiten von Hilfen, Organisationen und Kostenträgern sind unsere Peer-Berater in der Lage Ratsuchende auf Augenhöhe zu unterstützen.
Unsere Beratungsschwerpunkte
Die (Peer-)Berater von Sozialhummel engagieren sich für Ihr selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit. Wir beraten Sie zu den folgenden Themen:
- Eingliederungshilfe
- Assistenzleistungen
- Leben mit Persönlicher Assistenz
- Persönliches Budget
- Pflege
Dabei unterstützen wir Sie bei Fragen zu Kosten, Finanzierung und Antragstellung. Unsere Experten setzen sich persönlich und nachdrücklich für Ihre Rechte ein.
Kontaktieren Sie uns - Wir sind für Sie da
Haben Sie Fragen zu den Themen Eingliederungshilfe, Assistenzleistungen oder Persönliches Budget? Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben. Unsere Berater stehen Ihnen deutschlandweit zur Verfügung und unterstützen Sie gerne.
So erreichen Sie unser Beratungsbüro
- 0228 - 94 77 34 82
- beratung@sozialhummel.de
-
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Freitag: 9-12 Uhr
Ganzheitliche Beratung und Unterstützung in schwierigen Lebenslagen
Umfassende Beratung für individuelle Problemlagen
Unsere Beratung orientiert sich unmittelbar an der Lösung vielfältiger Problemlagen. Die (Peer-)Berater von Sozialhummel sind dabei die ersten Ansprechpartner und Zuhörer für die Ratsuchenden. Sie bieten eine vertrauensvolle und unterstützende Begleitung und greifen auf einen ganzheitlichen Beratungsansatz zurück. Bei Bedarf vermitteln sie an weiterführende Stellen und koordinieren verschiedene Unterstützungs- und Beratungsleistungen, um umfassende Hilfe zu gewährleisten.
Hilfe zur Selbsthilfe: Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen
Wir fördern das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe. In allen Bereichen handeln die Menschen eigenverantwortlich. Sozialhummel berät zu Themen wie Pflege, Gesundheitsfürsorge, Hilfsmittel, Wohnungsfragen und unterstützt beim Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden sowie bei der Antragstellung für weiterführende notwendige Hilfen. Bei Bedarf begleiten wir auch zu wichtigen Terminen, um sicherzustellen, dass notwendige Hilfen in Anspruch genommen werden können.
Begleitung und Stabilisierung in herausfordernden Lebenssituationen
Wir beraten und unterstützen beispielsweise bei:
- Gestaltung von Beratungs-, Unterstützungs- und Begleitungsprozessen für Einzelpersonen oder Familien zur Stabilisierung persönlicher, familiärer und wirtschaftlicher Verhältnisse in schwierigen Lebenssituationen, wie etwa bei einer Behinderung
- Information und Beratung über existenzsichernde Hilfen, z. B. Leistungen nach SGB XII und anderer Sozialleistungsträger, finanzielle Hilfen durch den Träger oder die Beantragung von Stiftungsmitteln
- Vermittlung weiterer Hilfen unter Berücksichtigung des Wohnumfeldes
- Gegebenenfalls Vermittlung an oder Einbezug von spezialisierten Fachdiensten (z. B. Schuldnerberatung, Suchtberatung, Sozialpsychiatrischer Dienst)
- Einbezug ehrenamtlicher Helfer
- Weiterentwicklung von Kontakt- und Kooperationsstrukturen
Komplexität der Angebote für Menschen mit Behinderung
Es gibt unzählige Angebote für Menschen mit Behinderung, sodass es vielen schwerfällt, das passende Angebot zu finden. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Gesetzgebung im Gesundheits- und Sozialbereich ständig ändert. Diese häufigen Änderungen und diverse Schnittstellenproblematiken machen es den Betroffenen nahezu unmöglich zu wissen, wer für die gewünschte Hilfe zuständig ist, und welche aktuellen gesetzlichen Grundlagen gelten. Nur Profis, die regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, haben eine Chance, den Überblick zu behalten.
Bedeutung eines gut vernetzten Beratungsnetzwerks
In der heutigen Zeit ist es auch für Fachleute unerlässlich, sich in einem gut funktionierenden Netzwerk fachlich auszutauschen. Für Betroffene und deren Angehörige kann eine zentrale Anlaufstelle wie das Beratungsbüro von Sozialhummel die oft mühsame und zeitaufwendige Suche nach Unterstützung erleichtern. Dank unserer hochspezialisierten Kooperationspartner sind wir in der Lage, sofortige und professionelle Hilfe ohne Schnittstellenproblematiken zu bieten.
Eingliederungshilfe: Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben
Was ist Eingliederungshilfe?
Die Eingliederungshilfe bietet Menschen mit Behinderung umfassende Unterstützung, um ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie fördert die Teilhabe an Bildung, Arbeit und sozialen Kontakten und unterstützt bei der medizinischen Rehabilitation. Die Leistungen zur sozialen Teilhabe umfassen Hilfe im Wohnumfeld, Angebote zur Freizeitgestaltung, heilpädagogische Leistungen und Mobilitätshilfen. Zu diesen Leistungen gehören auch Assistenzangebote, die Menschen dabei unterstützen, ihr Leben eigenständig und nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten, wie in § 78 des SGB IX geregelt. Mehr Informationen zur Persönlichen Assistenz
Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe?
Eingliederungshilfe steht allen Menschen mit Behinderung zu – unabhängig vom Pflegegrad oder dem Ausmaß der Behinderung.
Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht, wenn die gleichberechtigte Teilnahme an der Gesellschaft aufgrund einer wesentlichen Behinderung eingeschränkt ist. Ob eine Behinderung als wesentlich gilt, hängt davon ab, inwieweit sie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt.
Leistungen im Überblick
Die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe können sowohl als Sachleistung oder als Geldleistung in Form eines Persönlichen Budgets gewährt werden, je nachdem, was individuell benötigt wird. Weitere Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie hier. Mehr Informationen zum Persönlichen Budget
Rechtliche Grundlagen
Seit dem 1. Januar 2020 ist die Eingliederungshilfe als Sozialleistung fest im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) verankert. Der Anspruch auf Assistenzleistungen, die ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben ermöglichen, ist in §78 SGB IX geregelt.
Pflegeberatung und Pflegeberatungpflichteinsätze §37.3 SGB IX
Sozialhummel unterstützt bei der Pflegeberatung, bei der Erlangung eines Pflegegrades und berät zu Hilfsmitteln.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Sozialhummel ist anerkannter Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen gem. §45b SGB XI. Sozialhummel erfüllt die Voraussetzungen für einen Helferinnen- und Helferkreis zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich und für eine Agentur zur Beratung und Vermittlung von Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige und der sie Pflegenden im Sinne der HBPfVO (Nr. 2 und 6).
Betreuungs- und Entlastungleistungen sind Angebote, in denen freiwillige und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter fachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen.