Persönliche Assistenz für Navid in Bonn

𝗡𝗮𝘃𝗶𝗱 ist ein junger🧑🏻‍🦼E-Rolli-Fahrer, der in 𝗕𝗼𝗻𝗻-𝗕𝗲𝘂𝗲𝗹 wohnt und seine Freizeit gerne mit verschiedenen Unternehmungen füllt. Er hält sich gerne draußen auf und mag Gesellschaft von Menschen. Aufgrund seiner Einschränkungen kann er im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen persönliche Assistenzen nutzen, die ihn bei seinen Aktivitäten begleiten und unterstützen. Zur Verstärkung des bestehenden Teams suchen wir eine neue 𝗽𝗲𝗿𝘀𝗼̈𝗻𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗔𝘀𝘀𝗶𝘀𝘁𝗲𝗻𝘇 (𝘄/𝗺/𝗱) 𝗮𝘂𝗳 𝗠𝗶𝗻𝗶𝗷𝗼𝗯-𝗕𝗮𝘀𝗶𝘀. Wäre das etwas für Dich?

𝗗𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗔𝘂𝗳𝗴𝗮𝗯𝗲𝗻:

  • Du begleitest Navid bei seinen täglichen Aktivitäten und zu seinen (Therapie-)Terminen
  • Du erledigst Haushaltsaufgaben und sonst anfallende Tätigkeiten, die er wegen seiner Behinderung nicht selbst machen kann.

𝗪𝗲𝗻𝗻 𝗗𝘂:

  • zuverlässig, belastbar und verantwortungsbewusst bist,
  • zeitliche Flexibilität und Kommunikationsfähigkeit für Dich kein Problem darstellen und
  • Du professionelle fachliche Kompetenz von einem Helfer-Komplex unterscheiden kannst,

𝗱𝗮𝗻𝗻 𝗽𝗮𝘀𝘀𝘁 𝗗𝘂 𝘀𝘂𝗽𝗲𝗿 𝗶𝗻 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿 𝗧𝗲𝗮𝗺!

𝗗𝗮𝘀 𝗲𝗿𝘄𝗮𝗿𝘁𝗲𝘁 𝗗𝗶𝗰𝗵:

  • Eine abwechslungsreiche und sinnvolle Tätigkeit mit angenehmer Arbeitsatmosphäre in den Nachmittags- und Abendstunden (1-bis 2-mal pro Woche)
  • Faire Bezahlung in Anlehnung an TVöD-P (mindestens 14,07€ Brutto)
  • 30 Tage Jahresurlaub UND ein Jahresstundenkonto
  • ggf. betriebliche Altersvorsorge

Über uns

Ziel von Sozialhummel gGmbH ist es, Menschen mit sehr hohem Assistenzbedarf beim selbstbestimmten Leben mit Assistenz zu unterstützen. Hilfesuchende Menschen mit Behinderung und unsere Kunden stehen im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns. Durch unsere Arbeit verwirklichen wir einen ganz wichtigen Grundsatz:
Jeder Mensch hat ein Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung in der Gemeinschaft.
Bewirb Dich jetzt und werde eine Sozialhummel!

Passt? Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!
Bei Fragen kannst Du uns auch gerne telefonisch oder über WhatsApp kontaktieren!

Maßnahmen im Angesicht von COVID-19:

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben können wir nur Menschen mit zweifachem Impfschutz (ab Oktober 2022 dreifachem Impfschutz) einstellen. Bis zum Beschäftigungsbeginn muss der Nachweis vorliegen. Schutzmaterialien (Handschuhe, Masken, Desinfektionsmittel etc.).